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Saisonstart bleibt weiterhin ausgesetzt

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Noch können wir leider nicht in die Saison starten.

Die Brücke in Marth über die Eisenbahn von der Strecke aus gesehen.
Auch unter der Brücke in Marth fährt aktuell kein Museumszug.

Liebe Freunde der Ostertalbahn,

Auch wenn sich das alltägliche Leben wieder langsam einem "Normalzustand" nähert und die strengen Beschränkungen der Corona-Pandemie nach und nach gelockert werden, müssen wir schweren Herzens unseren Saisonstart weiterhin auf unbestimmte Zeit verschieben, inbesondere finden keine Fahrten im Juli und August statt. Denn die Sicherheit und Gesundheit unserer Fahrgäste und Mitglieder geht vor!

Außerdem muss durch die Abstandsbestimmungen die Zahl an Sitzplätzen in unserem Museumszug auf ungefähr die Hälfte reduziert werden und wir könnten somit noch nicht einmal die anfallenden Betriebskosten wie Trassengebühr und Diesel abdecken. Deshalb finden leider auch weiterhin noch keine Museumszüge oder sonstige Veranstaltungen statt.

 

Auch können wir noch nicht mit Sicherheit sagen, ob die Nikolausfahrten in diesem Jahr wie geplant stattfinden können. Die ist vor allem davon abhängig, welche Bestimmungen zu diesen Zeiten noch gelten und wie sie sich in unserem Zug umsetzen lassen. Insbesondere deshalb, da wir bei den Nikolausfahrten jeweils circa 250 Personen in unseren Zügen befördern. Unabhängig davon wie die Entscheidung ausfallen wird, werden wir Sie an dieser Stelle und in der Presse auf dem Laufenden halten.

 

 

Auch wir wünschen uns nichts mehr, als dass wir wieder zu einem normalen Betrieb übergehen, aber das wird wohl noch etwas dauern.

 

Beste Grüße von der Ostertalbahn,
Der Vorstand des Arbeitskreis Ostertalbahn (AkO) e.V.

 

 

Noch ein Hinweis zum Betreten der Strecke

Auch wenn bei uns aktuell keine planmäßigen Museumszüge verkehren, ist es auch weiterhin strengstens verboten den Gleisbereich zu betreten, zum Beispiel um ihn als Wanderweg zu benutzen. Auch wenn keine planmäßigen Züge verkehren, können Arbeitszüge und andere Fahrten auf der Strecke unterwegs sein. Eine Zuwiderhandlung ist gesetzlich verboten (Eingriff in den Schienenverkehr) und wird von uns entsprechend zur Anzeige gebracht.

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